Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg startete am 22. Juli 2024 einen landesweiten Dialog für die langfristige Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Die Grünen) sagte: „Das Ziel ist, dass in Ballungsräumen alle 15 Minuten und in den ländlichen Regionen alle 30 Minuten Bus oder Bahn fahren. Dahin geht es aber nur Schritt für Schritt. Deshalb definieren wir gemeinsam mit zahlreichen Fachleuten jetzt die Etappen dahin.“ Gemeinsam mit Schlüsselakteuren gestaltet das Ministerium den so genannten Zukunftsfahrplan, der Angebots- und Qualitätsstandards für die nächsten Jahre definiert. Der ergebnisorientierte Planungsansatz ermöglicht es, den SPNV für kommende Herausforderungen zu ertüchtigen und schrittweise die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen zu erfüllen.
Große Herausforderungen im Zugverkehr
Das Projekt startet in nicht einfachen Zeiten für den ÖPNV: „Aktuell stehen wir im Zugverkehr vor großen Herausforderungen: Qualitätsmängel, Ausfälle und Pünktlichkeitsprobleme beeinträchtigen den Alltag der Fahrgäste“, so Hermann. Der Minister betonte, dass nach dem Ende des großen Verkehrsvertrags 2016 bereits heute rund 31 % mehr Kilometer auf den Strecken in Baden-Württemberg gefahren werden. Planerische Grundlage für diesen Angebotszuwachs war das Zielkonzept 2025 für den SPNV, das mit dem Zukunftsfahrplan nun fortgeschrieben wird. Die Konzeptphase startete am 22. Juli 2024 mit einer Auftaktveranstaltung in der Landeshauptstadt. Im Herbst 2024 geht es in die verschiedenen Regionen im Land, um Anforderungen wie Taktung, Infrastruktur, Fahrzeuge, Kapazität und Fahrgast-Informationen frühzeitig zu entwickeln und festzulegen.
Dichterer Takt und bessere Qualität
Der 15-Minuten-Takt zur Anbindung aller Orte in Ballungsräumen und ein 30-Minuten-Takt in ländlichen Räumen wird als konzeptionelles Ziel verfolgt. Dabei werden in der Planung die verschiedenen Verkehrsträger berücksichtigt. Während ein Bus vergleichsweise schnell eingesetzt werden kann, setzt die Umsetzung der Mobilitätsgarantie auf der Schiene umfangreiche und langfristige Investitionen voraus. Daneben werden im Zukunftsfahrplan auch Qualitätsstandards für den SPNV festgelegt. Diese betreffen beispielsweise die Sitzplatzkapazitäten, Ausstattung und Sauberkeit in den Zügen, die Bereitstellung digitaler Informationen für die Fahrgäste sowie verbesserte Anschlusssicherung zwischen Bahn und Bus.
Langfristige Umsetzung in Etappen
Der Zukunftsfahrplan entsteht nach dem Prinzip der fahrplanbasierten Infrastruktur-Entwicklung. Anhand der festgelegten Angebotsziele werden die bestehende Schienen-Infrastruktur im Land und vorhandene Engpässe analysiert, und es wird eine konkrete Infrastruktur-Bedarfsliste erarbeitet. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen. Der Ausbaupfad ist abhängig von der finanziellen Ausstattung der Regionalisierungmittel des Landes. In den ersten Etappen bis 2028 und 2034 gehen bereits beschlossene Ausbaumaßnahmen der Schienen-Infrastruktur in Betrieb.
Der Zukunftsfahrplan entsteht unter umfassender Einbindung der Fachöffentlichkeit, Fahrgastverbänden und weiteren Interessensvertretungen. Die interessierte Öffentlichkeit wird über die Konzepterstellung auf der Online-Plattform informiert.
Text: red/pr, Bild: Regionalverkehr