Wer in Baden-Württemberg eine Bahnstation kauft und/oder modernisiert, die nicht (mehr) im Besitz der Deutschen Bahn (DB AG) ist, kann dafür Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofs-Modernisierungs-Programmes (BMP) II eingerichtet. Dieses Modul – die so genannte Stationsrichtlinie – ist am 22. August 2024 in Kraft getreten.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Die Grünen) hob die Bedeutung dieses gezielten Förderinstruments hervor: „Schon heute gibt es wunderbare Beispiele in Baden-Württemberg, wo Kommunen oder Privatleute mit viel Engagement Bahnhofsgebäude und das Umfeld von Stationen im regionalen Schienenverkehr modernisiert und attraktiv entwickelt haben. Gleichzeitig kennen wir aber alle auch Beispiele, bei denen ehemalige Empfangsgebäude der DB im Dornröschenschlaf verharren und keine Visitenkarte für die Nutzung des Bahnverkehrs darstellen. Mit der neuen Stationsrichtlinie stärken wir gezielt das Engagement von Kommunen und Privatbesitzern, solche Empfangsgebäude wach zu küssen und Teile davon für die Fahrgäste im Bahnverkehr zur Verfügung zu stellen.“
Im Juni 2020 hatten das Land Baden-Württemberg und die DB die Rahmenvereinbarung über die Bahnhofs-Modernisierungs-Initiative „Bahnhof der Zukunft“ (BMP II) geschlossen. Deren Ziel ist es, die Barrierefreiheit, das Erscheinungsbild und die Mobilitätsfunktion der DB-Bahnhöfe in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz zur Stationsmodernisierung hat das BMP II nicht nur die eigentliche Verkehrsstation im Blick, sondern sieht im Modul 2 auch vor, im Umfeld die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen (Park & Ride, Bike & Ride, Bushaltestellen, Echtzeit-Informationsanzeiger, E-Ladestationen usw.) zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Kommunen oder privaten Eigentümern von Bahnhofsgebäuden ist, dass Flächen für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Richtlinie Stationsgebäude wird nun erstmals ein Instrument geschaffen, um die Nutzung von Stationsgebäuden, die nicht im Eigentum der DB sind, für die Öffentlichkeit und die Fahrgäste nutzbar zu machen und für die Zukunft zu sichern. Hierdurch werden private und kommunale Vorhabenträger nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Modernisierung von Stationsgebäuden unterstützt, um so ein ansprechendes und einladendes Erscheinungsbild zu schaffen. Dies kann die Einrichtung oder Wiederöffnung von Warteräumen oder Toiletten umfassen oder auch von anderen kreativen Nutzungen der Gebäude oder von Gebäudeteilen, die den Fahrgästen dient.
Ob Instandsetzung oder Kauf eines Gebäudes, die Förderhöhe berechnet sich immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist es zunächst nicht entscheidend, ob Wartebereich, Gepäckaufbewahrung oder die an vielen Stationen vermisste Toilette. Die Fördermittel können per E-Mail beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg beantragt werden.
Text: red/pr, Bild: Regionalverkehr