Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder haben am 8. Juli 2024 im Rahmen einer Sondersitzung über einen aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Regionalisierungsmitteln beraten. In diesem Gesetz wird auch die künftige Finanzierung des Deutschland-Tickets sowie von großen Teilen der ÖPNV-Finanzierung geregelt. Ebenso wie die führenden Verkehrspolitiker kritisiert auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) den vorliegenden Gesetzesentwurf.
„Die Bundesregierung hat sich acht Monate Zeit genommen, um nun einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die zentralen Fragen der endgültigen Finanzierung des Deutschland-Tickets erst bis Ende 2026 klären soll“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Zudem will sich der Bund offenbar schrittweise aus der hälftigen Mitfinanzierung des Tickets zurückziehen und den Ländern mehr Finanzverantwortung übertragen. Dabei war es diese Bundesregierung, die das Deutschland-Ticket gemeinsam mit den Ländern bei uns bestellt hat. Wer bestellt, der muss auch bezahlen!“
Ausgangspunkt der Branchenkritik ist das im Gesetzesenturf vorgeschlagene Verfahren zur Auszahlung von Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 in Höhe von 350 Mio. Euro. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Auszahlung dieser Mittel an die Länder erst dann erfolgen soll, wenn die Verwendungsnachweise für die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 vollständig und fristgerecht vorliegen. Wortmann: „Der Stichtag dafür ist der 30. September 2026. Wir sollen also trotz der extrem angespannten finanziellen Lage in der Branche noch fast zwei Jahre warten, bis die Regionalisierungsmittel vollständig ausgezahlt werden, die der Bund längst zugesagt hat. Das ist ein Unding und weder unternehmerisch noch wirtschaftlich vertretbar.“ Laut des VDV-Präsidenten reichen schon jetzt – auch wegen des D-Tickets – die zur Verfügung stehenden Mittel kaum aus, um das Bestandsangebot zu finanzierem. Wortmann: „Es ist vollkommen unverständlich, dass man in so einer Situation dem ÖPNV-System weitere 350 Mio. Euro vorenthält.“
Zudem sieht die Branche es äußerst skeptisch, dass im Gesetzesentwurf nun nicht mehr davon die Rede ist, dass sich Bund und Länder die Finanzierung des Tickets zur Hälfte teilen, sondern dass sich die Länder mindestens in gleicher Höhe an der Finanzierung des D-Tickets beteiligen sollen. Wortmann: „Damit verschiebt der Bund die Finanzierungs-Verantwortung in Richtung der Länder und kündigt de facto die ursprüngliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die eine 50:50-Aufteilung des notwendigen Ausgleichs der Einnahmeverluste bei den Verkehrsunternehmen vorsieht.“ Nach Ansicht des VDV kann man den Eindruck bekommen, dass die Bundesregierung nicht mehr voll und ganz hinter dem D-Ticket steht oder die Finanzierungs-Dimensionen unterschätzt hat. Wortmann abschließend: „Mit solchen Vorschlägen wie im aktuellen Gesetzesentwurf sorgt man jedenfalls nicht für Sicherheit und Planbarkeit bei Kunden und Verkehrsunternehmen.“
Text: VDV / red, Bild: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont