Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen weiteren flächendeckenden Streik im Personenverkehr von Mittwoch, dem 24. Januar (2 Uhr), bis Montag, dem 29. Januar 2024 (18 Uhr), angekündigt. Die Arbeitsniederlegung bei DB Cargo beginnt bereits am 23. Januar ab 18 Uhr. Der Streik dürfte sich erneut massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken. Die Deutsche Bahn (DB) wird wieder einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot an Fahrten anbieten. Hierfür werden im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen (ICE4 XXL mit 13 Wagen) eingesetzt, um möglichst viele Menschen befördern zu können. Aufgrund des eingeschränkten Angebots rät die DB, bei Fernverkehrsreisen einen Sitzplatz zu reservieren. Im Regionalverkehr ist es das Ziel, ein stark reduziertes Angebot zu fahren. In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. Generell bittet die Bahn die Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren.
Alle Fahrgäste, die ihre für den 24. bis 29. Januar geplante Reise aufgrund des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fern- und Regionalverkehr im Rahmen einer Sonderkulanz die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und bereits am 22. oder 23. Januar zu fahren. Die DB wird so schnell wie möglich über die Auswirkungen des GDL-Streiks auf www.bahn.de und in der App DB Navigator informieren. Der Notfahrplan für den Fernverkehr wird am Abend des 22. Januars in den digitalen Auskunftssystemen verfügbar sein.
Obwohl die GDL nur die DB und ihre Tochterunternehmen bestreikt, werden die Arbeitsniederlegungen auch Auswirkungen auf andere Verkehrsunternehmen haben. Vom Streik betroffen sein wird beispielsweise der Stadtbahnverkehr der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), da die AVG für ihren Bahnbetrieb Infrastruktur der DB nutzt (zum Beispiel Stellwerke) und auf ihren Stadtbahnen Fahrpersonal der Bahn-Tochter DB Regio einsetzt. Die AVG wird – wie schon bei dem vorangegangenen GDL-Streik Anfang Januar – auf den Stadtbahn-Strecken ins Karlsruher Umland voraussichtlich nur ein stark eingeschränktes Angebot fahren können. Nicht vom Streik betroffen sind nur die AVG-Stadtbahn-Linien S 1, S 2, S 11 und S 12, da diese keine DB-Infrastruktur nutzen und dort kein Fahrpersonal der DB zum Einsatz kommt.
Auch im Schienengüterverkehr wird es zu erheblichen Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen. DB Cargo wird in Abstimmung mit seinen Kunden alles dafür tun, um versorgungsrelevante Güterzüge ans Ziel zu bringen, so die Bahn in einer Pressemitteilung.
Text: Tim Schulz/pr, Bild: Deutsche Bahn AG/Marc-Oliver Schulz