Die Betriebs-Verantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig im Betriebsausschuss des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) austauschen, empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheits-Standard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosions-Risiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgas-Freisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.
Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Dazu zählt laut gesetzlicher Regelungen vor allem der Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal), die sich in den Fahrzeugen oder an Haltestellen aufhalten. Die Betriebsleiter der Verkehrsunternehmen sind per Verordnung für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebs insgesamt verantwortlich und müssen dementsprechend handeln. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutz-technische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheits-Standards gibt.
Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung: „Der bei sicherheits-technischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektro-Kleinstfahrzeugs in einem im Tunnel fahrenden, vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht keine Ausweichmöglichkeit, da – anders als im Fernverkehr – ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“ Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektro-Kleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters.
Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses sagte am 29. Februar 2024: „Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheits-Standard erfüllen.“ Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.
Text: VDV/red, Bild: Regionalverkehr