Ausbleibende Mittel des Bundes werden in den kommenden Jahren absehbar dazu führen, dass die bisherigen Leistungen im schleswig-holsteinischen SPNV nicht überall vollständig aufrechterhalten werden können. Bis zum Jahr 2032 fehlen voraussichtlich allein 570 Mio. Euro an Regionalisierungs-Mitteln. Wie Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) zusammen mit Dr. Arne Beck, Geschäftsführer des Aufgabenträgers NAH.SH, am 14. Juni 2024 in Kiel erläuterte, sei zwar der ÖPNV-Finanzierungs-Beitrag des Landes seit 2022 von 66 auf aktuell 275 Mio. Euro gestiegen, die Regionalisierungsmittel fehlen aber. „Wir haben uns in der Landesregierung darauf verständigt, einen Teil des Fehlbetrags durch die Abbestellung von Verkehr abzufedern,“ sagte Madsen. „Unser Ziel ist aber, die Lücke in den nächsten Jahren unter anderem durch die Nutzung unseres Sondervermögens MOIN.SH zu schließen. Zudem wollen wir die Finanzplanung aktualisieren – unter anderem entsprechend der Verkehrsverträge.“
Als „schmerzhafte erste Konsequenz“ aus dem fehlenden Aufwuchs der Regionalisierungs-Mittel, mit denen der Bund laut Grundgesetz den ÖPNV mitfinanzieren muss, hatte das Land bereits angekündigt, die Fahrpläne der S-Bahn S 3 im Kreis Pinneberg und zweier AKN-Linien in Randzeiten und am Wochenende auszudünnen. Leitlinie bei der Zusammenstellung weiterer Maßnahmen sei gewesen, die Auswirkungen auf Pendler so gering wie möglich zu halten. Betroffen seien vor allem Verbindungen am Tagesrand und am Wochenende, nur im Einzelfall auch Züge zur Hauptverkehrszeit.
Im Rahmen der schleswig-holsteinischen Verkehrsverträge können 5 bis maximal 10 % der bestellten Leistungen auch wieder abbestellt werden. Die Vorschläge, mit denen die NAH.SH nun auf die Eisenbahn-Unternehmen und die Regionen zugeht, werden zunächst auf die betriebliche Umsetzbarkeit geprüft. In der Realisierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 könne es dann noch zu einzelnen Änderungen bei den Maßnahmen kommen.
Derzeit sind unter anderem diese Abbestellungen geplant:
- A 1 (Eidelstedt – Ulzburg-Süd) und A 2 (Norderstedt Mitte – Kaltenkirchen): Montags bis freitags ab zirka 22 Uhr besteht künftig ein 30-Minuten-Takt anstatt eines 20-Minuten-Taktes. Auch samstags wird nur noch halbstündlich gefahren.
- S 3 (Elbgaustraße – Pinneberg): Reduzierung von einem 10-Minuten-Takt auf einen 20-Minuten-Takt samstags von 15 bis 22 Uhr und sonntags von 8 bis 20 Uhr
- RE 6 (Niebüll – Westerland (Sylt)): Streichung einiger Züge des Halbstundentaktes werktags vormittags (nur von Herbst bis Frühjahr)
- RE 7 (Hamburg – Kiel): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RE 8 (Hamburg – Lübeck): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RB 61 (Pinneberg – Itzehoe): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RB 63 (Heide – Büsum): Streichung von je einem Zug pro Richtung am späten Abend
- RB 64 (Husum – Bad St. Peter-Ording): Streichung der beiden letzten Zugverbindungen pro Richtung am Abend
- RB 75 (Kiel – Rendsburg): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RB 81 (Ahrensburg – Bad Oldesloe): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RB 82 (Neumünster – Bad Oldesloe:) Streichung von je zwei Zügen pro Richtung in den frühen Morgenstunden
- RB 85 (Lübeck – Neustadt): Streichung von je einem Zug pro Richtung im Nachtverkehr an Wochenenden
- RE 86 (Lübeck – Travemünde-Strand): Pro Richtung werden an Werktagen (morgens und nachmittags) je vier Züge gestrichen, die bisher den Stundentakt zum Halbstundentakt ergänzen, aber nicht alle Stationen bedienen können.
Auf nicht genannten Verbindungen, darunter Neumünster – Büsum, Niebüll – Dagebüll Mole und Kiel – Lübeck – Lüneburg, wird noch mit den Betreibern über Abbbestellungen verhandelt.
Text: NAH.SH/red, Bild: Regionalverkehr