
Die Deutsche Bahn (DB AG) kann ihre Pläne für die Gäubahn und für die S-Bahn im Rahmen von Stuttgart 21 wie geplant umsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 13. Februar 2025 bestätigt. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbands (LNV) gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurden abgewiesen.
Züge enden künftig am Stadtrand
Für den Bau der im Rahmen von S 21 entstehenden neuen S-Bahn-Trasse zwischen Stuttgart-Nord und der S-Bahn-Station Hauptbahnhof ist es notwendig, in den Gäubahndamm einzugreifen, der zum noch bestehenden alten Kopfbahnhof führt. Die Gäubahn endet deshalb voraussichtlich ab Frühjahr 2026 am Regionalbahnhof in Stuttgart-Vaihingen im Süden der baden-württembergischen Landeshauptstadt, bis sie im Jahr 2032 über den Pfaffensteigtunnel und den Flughafen in den künftigen Hauptbahnhof geführt wird. Die Gäubahn führt von Stuttgart Hbf über Stuttgart-Vaihingen, Horb und Rottweil nach Singen (Hohentwiel). Neben Regionalexpress-Zügen verkehren hier unter anderem die Intercity-Züge Stuttgart – Zürich.
Ab Vaihingen mit S-Bahn und Stadtbahn
Die Gäubahn bleibt bis zur Fertigstellung der Gäubahn-Anbindung über den Flughafen weiterhin mit dem engmaschigen Netz an S-Bahnen, Stadtbahnen und Buslinien innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart verknüpft. Eine im Auftrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) erstellte Studie des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart (VWI) aus dem Jahr 2020 belegt, dass der Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen als zeitweiser Verknüpfungspunkt für die Fern- und Regionalverkehrslinien der Gäubahn gut geeignet ist. Ab Inbetriebnahme von Stuttgart 21 soll ab Vaihingen von 6 Uhr an im Schnitt alle drei bis vier Minuten eine S-Bahn in Richtung Stadtmitte und Hauptbahnhof. Das Land Baden-Württemberg hat zudem für den Zeitraum, in dem die Züge der Gäubahn in Vaihingen beginnen und enden, zahlreiche Kompensations-Leistungen angekündigt wie etwa die Verlängerung der S-Bahn nach Horb.
Text: red/pr, Bild: Deutsche Bahn AG / Uwe Miethe