
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Berufungsantrag der Deutschen Bahn (DB AG) gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur vertraglichen Vereinbarung zusätzlicher Gelder zur Finanzierung der Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 abgelehnt.
Land: Bahn ist für die Mehrkosten verantwortlich
Zur Entscheidung des Gerichts erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann (Die Grünen) am 5. August 2025: „Die Landesregierung wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, die über den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Mrd. Euro hinausgehen. Das haben wir der Bahn immer und immer wieder klar gesagt.“ Laut Hermann habe die Klage von Anfang an keine Grundlage gehabt, da es einen klaren Vertrag gab. In dem seit Ende 2016 laufenden Gerichtsverfahren habe das Land auch mehrfach Recht bekommen: Bei Stuttgart 21 trage die Bahn die alleinige Verantwortung für die Finanzierung. Das Land muss seine Zuschüsse von 930 Mio. Euro demnach nicht erhöhen – und wird dies auch nicht tun. Hermann: „Jetzt hat auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich. Die so genannte Sprechklausel verpflichtet das Land nicht zu weiteren Zahlungen. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist.“
Rückblick
Als die Rahmenvereinbarung für Stuttgart 21 im Jahr 1995 geschlossen wurde, lag die Kostenschätzung bei zirka 4,9 Mrd. Deutsche Mark (etwa 2,5 Mrd. Euro). Bei Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags am 2. April 2009 betrugen die zum Planungs- und Preisstand am 1. Januar 2004 ermittelten Gesamtkosten 2,81 Mrd. Euro und wurden einschließlich einer allgemeinen Kostensteigerung auf 3,076 Mrd. Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde für den Fall nicht kalkulierter Kosten- und Preissteigerungen ein Risikobudget in Höhe von 1,45 Mrd. Euro vereinbart. Der Vertrag erfasst damit eine Kostenobergrenze von 4,526 Mrd. Euro.
Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station & Service sowie Energie) und das Land Baden-Württemberg Gespräche aufnehmen. Das Land ist der Auffassung, zur Tragung von Mehrkosten nicht verpflichtet zu sein. In einem Kabinettsbeschluss vom 13. September 2011 hat sich die Landesregierung entsprechend positioniert und erklärt, dass man sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Mrd. Euro nicht beteiligen werde. Die Gesamtkosten des Projekts Stuttgart 21 werden derzeit auf rund 11 Mrd. Euro geschätzt.
Text: Verkehrsministerium Baden-Württemberg/red, Bild: Deutsche Bahn AG/Arnim Kilgus


