Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sagt am 14. Juni 2024 in Berlin: „Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat endlich den Weg frei für das größte Sanierungs- und Modernisierungs-Programm der letzten Jahrzehnte freigemacht. Der angestaute Investitionsbedarf hat das Ringen um die Verteilung der Kosten nicht einfacher gemacht. Dass wir in dieser schwierigen Lage nun gemeinsam nicht nur eine Perspektive für die Sanierung und Modernisierung der Schiene, sondern erstmals auch für unsere Bahnhöfe und sogar die digitale Ausrüstung der Fahrzeuge geschaffen haben, ist eine sehr gute Nachricht für alle Bahnreisenden. “
Um künftig mehr Reisende aufnehmen zu können, müssen Verkehrsstationen und Empfangsgebäude insgesamt leistungsfähiger und besser ausgestattet werden. Der Bund unterstützt deshalb die Forderung der Länder, durch eine Aufnahme der Empfangsgebäude ins BSWAG die Klarheit zu schaffen, dass diese Gebäude zum System Schiene gehören. Empfangsgebäude werden daher künftig förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahn-Infrastruktur definiert.
Für alle Beteiligten ist klar, dass das Konzept zur Generalsanierung von Hochleistungskorridoren nicht zu Lasten des übrigen Bestandsnetzes gehen darf. Das BSWAG sieht daher vor, dies klarstellend in das Gesetz aufzunehmen.
Die Finanzierung von Schienenersatzverkehren (SEV) ist grundsätzlich in den Verkehrsverträgen zwischen Aufgabenträger und Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) geregelt. Im Falle mehrmonatiger Vollsperrungen aufgrund von Generalsanierungen von Hochleistungs-Korridoren sieht das Gesetz erstmals eine Beteiligung von Bund, Länder und DB InfraGO AG vor. Der Kompromissvorschlag sieht eine Kostenteilung von 50 % Ländern, 40 % Bund und 10 % DB InfraGO AG vor.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung und der enormen Kosten der Digitalisierung wird sich auch der Bund an der ETCS-Ausrüstung von Schienenfahrzeugen beteiligen. Die Möglichkeit einer Förderung der Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten wird gesetzlich verankert. Der Bund kann sich demnach an der Finanzierung von Vorserien- und Serienausstattungen von Bestandsfahrzeugen beteiligen. Die Einzelheiten dieser Finanzierung werden in einer Förderrichtlinie geregelt.
Text und Bild: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)