Vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wurden am 18. September 2024 Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung der drei Nebenbahnen Neustadt (Dosse) – Neuruppin West, Werneuchen – Wriezen und Fredersdorf (b Berlin) – Rüdersdorf (b Berlin) sowie der beiden Stationen Kiekebusch(b Cottbus) und Haida (Oberlausitz) beauftragt. Vorausgegangen war ein europaweites Vergabeverfahren. Die Untersuchungen für Strecken und Stationen beginnen im 3. Quartal 2024 und werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein.
Reaktivierungs-Untersuchung startet jetzt
In einem ersten Arbeitsschritt erfolgt dabei zunächst eine Analyse und Dokumentation des Ist-Zustands. Es folgen Interviews mit betroffenen Institutionen und Kommunen und eine Aktualisierung der im Jahr 2021 durchgeführten Potenzial-Untersuchung. Ein weiterer Schritt enthält dann die Entwicklung eines zukunftsfähiges Betriebskonzepts, bevor in einer dritten Phase die dafür erforderliche Infrastruktur abgeleitet und eine Kostenschätzung erstellt wird. Sofern mehrere Varianten möglich sind, sollen die Vor- und Nachteile sowie die zu erwartenden Kosten je Variante dargestellt und daraufhin eine fachlich fundierte Vorzugsvariante ermittelt werden. Erkenntnisse bereits vorliegender Untersuchungen und Vorstudien werden berücksichtigt und fließen ggf. mit in die Ergebnisfindung ein.
Weitere Strecken-Untersuchungen
Nach Abschluss der ersten Machbarkeitsstudien sollen dann auch schrittweise die weiteren Strecken und Stationen gemäß den Festlegungen im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2023–2027 betrachtet werden. Neben den Stationen Bornim-Grube/Satzkorn und Heidefeld (beide 2025) zählen folgende Strecken:
- Wustermark – Ketzin (ab 2025)
- Rathenow – Rathenow Nord (ab 2025)
- Müncheberg (Mark) – Müncheberg (Mark) Stadt (2025/26)
- Schmachtenhagen – Oranienburg (Fichtengrund; 2025/26)
- Hoppegarten (Mark) – Altlandsberg (2025/26)
- Luckau-Uckro – Lübben (Spreewald; 2026)
- Falkenberg (Elster) – Herzberg (Elster) Stadt (2026)
Nutzen-Kosten-Untersuchung folgt
Wenn sich ein positives Ergebnis abzeichnet (technische Machbarkeit und ein ausreichendes Nachfragepotenzial), soll anschließend jeweils eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt werden, um so den volkswirtschaftlichen Nutzen und damit die Förderfähigkeit der Reaktivierung aus Bundesmitteln nachweisen zu können. Im Falle einer Reaktivierung sind auskömmliche Bestellentgelte für die Verkehre erforderlich.
Text: red/pr, Bild: Regionalverkehr