
Die DB InfraGO ist dabei, ihre Hochleistungs-Korridore zu sanieren. Bislang gehen die Bauarbeiten mit mehrmonatigen Vollsperrungen einher. Doch die Erfahrung zeigt, dass dieses Konzept so nicht funktioniert: Die langen Sperrungen stellen für Fahrgäste wie Güterverkehrsunternehmen eine unzumutbare Belastung dar, und trotzdem sind danach oft nicht alle Arbeiten erledigt.
Nur eingleisige Sperrungen
Der Verkehrsclub schlägt deshalb ein Konzept vor, das eine gebündelte Sanierung bei weitgehend nur eingleisigen Sperrungen vorsieht. Der VCD-Bundesvorsitzende Matthias Kurzeck erläuterte am 4. September 2026: „Nur bestimmte Arbeiten erfordern eine Vollsperrung für begrenzte Zeit. Diese lassen sich am Anfang und am Ende der Sanierung bündeln – dann reicht es, die Strecke zweimal für maximal vier Wochen zu sperren.“ Schier endlose Sperrzeiten wie bei der Sanierung Berlin – Hamburg seien überflüssig. Für die Zeit zwischen den Sperrungen müssten stellenweise Provisorien gebaut werden, was den Planungsaufwand leicht erhöhe – dennoch müsse die Gesamtsanierung so kaum länger dauern als bei durchgehenden Vollsperrungen. Kurzeck: „Einen gewissen Mehraufwand müssen Fahrgäste und Güterverkehr dem Bund als Geldgeber wert sein.“
Weniger Unannehmlichkeiten
Erste Erfahrungen gibt es bereits: Beim Streckenausbau Hamburg – Hannover war die Hälfte der Strecke nur die halbe Zeit über voll gesperrt. In der übrigen Zeit musste der Schienenersatzverkehr (SEV) statt 100 km nur 55 km überbrücken. Für die Fahrgäste bedeutete das kürzere Reisezeiten und weniger Unannehmlichkeiten. „Für die Neuaufstellung der Korridorsanierungen müssen die notwendigen Sperrungen sorgfältig geplant und die Sperrzeiten auf ein Mindestmaß beschränkt werden“, fordert VCD-Chef Kurzeck. „Das reduziert die Folgen für Fahrgäste und Güterverkehr und verhindert, dass Kundinnen und Kunden dauerhaft von der Bahn aufs Auto umsteigen.“
Gesetzesänderung gefordert
Vom Bundesverkehrsministerium fordert der VCD, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, um die Vorgabe der langen Vollsperrungen bei der Korridorsanierung aus dem Bundesschienenwege-Ausbaugesetz zu streichen. Bis dahin sollten Abweichungen von der gesetzlichen Vorgabe immer genehmigt werden – was das Gesetz bereits jetzt zulässt.
Das VCD-Konzept zur kundenfreundlichen Korridorsanierung und Erläuterungen zur Gesetzeslage kann hier heruntergeladen werden.
Text: VCD/red, Bild: Regionalverkehr



