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Mobilität

VDV: Bahn und Fahrrad sollten zusammen funktionieren

Die Fahrrad-Mitnahme scheitert nicht selten an vollen Zügen und blockierten Stellplätzen. Ein VDV-Leitfaden soll Betreibern nun die Erstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen erleichtern.

4. Juni 2025

Ein Zug von Innen mit Fahrrad- und Kinderwagensymbolen auf dem Boden.
In diesem Mehrzweckbereich sind Konflikte programmiert – die Klappsitze werden auch gern von Reisenden ohne Fahrrad oder Kinderwagen in Anspruch genommen.
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Mit steigenden Temperaturen sind viele Menschen in ihrer Freizeit wieder mit Bahn und Fahrrad unterwegs. „Unsere Unternehmen wollen den Radverkehr fördern und ermöglichen die Fahrrad-Mitnahme im Zug seit Jahren“, sagte VDV-Vizepräsident Veit Salzmann am 3. Juni 2025. „Doch jeder, der schon einmal mit dem Rad im vollen Zug stand, weiß: Die Realität ist oft eine Frage der Kapazitäten.“ 

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Konkrete Hilfestellung

Mit einem neuen Leitfaden zur Aufstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen gibt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nun konkrete Hilfestellung für die verpflichtenden Regelungen nach § 10 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AEG). „Wir wollen, dass die Kombination von Bahn und Fahrrad so einfach wie möglich funktioniert – doch ohne die betrieblichen Realitäten zu ignorieren,“ so Salzmann. „Insbesondere rund um Feiertage wie Pfingsten oder am Wochenende ist das Mobilitätsverhalten besonders dynamisch. Es zeigt sich dann jedes Jahr aufs Neue: Wir brauchen mehr Flexibilität und klare Informationen für alle Beteiligten – Radfahre, Fahrgäste ohne Rad und Verkehrsunternehmen.“ Der neue „Leitfaden zur Erstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen“ basiert auf der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung und der daraus folgenden nationalen Umsetzung im AEG. Danach sind Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) im Personenverkehr verpflichtet, Pläne zur „verstärkten und verbesserten Beförderung von Fahrrädern“ zu erstellen. Der Leitfaden bietet dazu klare Orientierung: Welche Anforderungen gibt es? Welche Flexibilitäten bestehen? Wie kann der Spagat zwischen Kundenwunsch und Betriebssicherheit gelingen?

Pflichten, Vorgaben und Spielräume

EVU sind außerdem dazu verpflichtet, ihre Pläne zur Beförderung von Fahrrädern auf ihrer Website sowie im Zug zu veröffentlichen. Dies betrifft auch Regionalzüge, bei denen die Fahrrad-Mitnahme im Alltags- und Freizeitverkehr zunehmend nachgefragt wird. Gleichzeitig erhalten die Betreiber Spielräume bei der Umsetzung, so zum Beispiel wie viele Stellplätze aus betrieblicher Sicht angeboten werden können. Auch die technische Umsetzung – etwa Halterungssysteme, Klappsitze oder Mehrzweckbereiche – obliegt den Unternehmen. Vorgeschrieben ist zudem eine Beteiligung relevanter Fahrgast- und Fahrradverbände: Diese sollen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um Bedarfe transparent zu machen.

Nutzungskonflikte in Mehrzweck-Bereichen

Der VDV betrachtet die Kombination aus Fahrrad und Bahn als zukunftsweisend für ein klimafreundliches Mobilitätssystem. Eine einfache Fahrrad-Mitnahme fördert nicht nur die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs, insbesondere im Pendler- und Freizeitverkehr, sondern steigert auch dessen Energie-Effizienz. Barrierefreie Züge mit großzügigen Mehrzweck-Bereichen sowie die Entwicklung multimodaler Knotenpunkte (Mobility Hubs) sind zentrale Bausteine dieser Strategie. Gleichzeitig weist der VDV auf Nutzungskonflikte in Mehrzweck-Bereichen hin, die durch kluge Planung, Aufklärung, Reservierungs-Systeme und klare Regeln entschärft werden müssen.

D-Ticket ist kein Fahrrad-Fahrschein

Der VDV weist darauf hin, dass das Deutschland-Ticket derzeit im Grundsatz zu keiner Fahrrad-Mitnahme berechtigt (wenn der jeweilige Verkehrsverbund nichts anderes regelt). Die Branche betont, dass die Fahrrad-Mitnahme mit erheblichen betrieblichen und finanziellen Herausforderungen verbunden ist: Zusätzliche Stellflächen, Halte-Vorrichtungen oder Verstärkungsfahrten bedeuten Aufwand, der finanziert werden muss. Perspektivisch sieht der VDV auch Potenzial in der Integration von Fahrrädern in (autonome) Shuttle-Angebote, um insbesondere im suburbanen Raum vernetzte Mobilitäts-Lösungen anzubieten. „Mit diesem Leitfaden haben wir eine gute Basis geschaffen, um die gesetzlichen Vorgaben praxisnah umzusetzen“, so Salzmann. „Wichtig ist: Es gibt keinen Automatismus – Unternehmen, Fahrradfahrende und alle anderen Fahrgäste sollten gemeinsam zum Gelingen beitragen.“

Der „Leitfaden Fahrradbeförderungs-Pläne. Hinweise zur Aufstellung, Abstimmung und Veröffentlichung der Pläne entsprechend § 10 Absatz 2 AEG“ steht hier zum Download bereit.

Text: VDV/red, Bild: Regionalverkehr

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