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Infrastruktur, Mobilität

VMK: Länder brauchen Planungssicherheit

Auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 21. und 22. Oktober 2026 wurden Beschlüsse zur Regelung der Trassenpreise, zur Aufstockung der Regionalisierungsmittel sowie zum autonomen Fahren gefasst.

23. Oktober 2026

Blick auf Schloss Neuschwanstein mit einer Felswand im Hintergrund.
Trübe Aussichten für den SPNV? Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) tagte in Hohenschwangau mit Blick auf Schloss Neuschwanstein.
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Die für Verkehr, Mobilität und Infrastruktur zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben in Bayern getagt. Wesentliche Themen wurden in Hohenschwangau auch mit Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) und DB-Chefin Evelyn Palla erörtert.

Zahlreiche Beschlüsse

Auf der VMK wurde unter anderem Folgendes beschlossen:

  • Regelung der Trassenpreise für die Schiene: Die VMK fordert den Bund auf, die aus dem EuGH-Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln resultierenden Mehrbelastungen vollständig zu kompensieren, kurzfristig Planungssicherheit für die Länder und Aufgabenträger herzustellen, sowie unverzüglich einen verbindlichen Bund-Länder-Prozess zur Reform des Trassenpreis-Systems einzuleiten. Diskussionsgrundlage sollte das gemeinsame Eckpunktepapier der Länder zum Thema sein.
  • Aufstockung der Regionalisierungsmittel: Die VMK stellt fest, dass die Regionalisierungsmittel bei Weitem nicht ausreichen, um den Status quo im SPNV zu erhalten. Der Bund muss daher die Regionalisierungsmittel unverzüglich und auskömmlich erhöhen: Allein um den Status quo im SPNV zu erhalten, sind bis 2031 zusätzlich 14 Mrd. Euro nötig.
  • Zukunft des autonomen Fahrens und Robotaxen: Die VMK bekräftigt das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Deutschland zu einem Leitmarkt für autonomes und vernetztes Fahren zu entwickeln und hierfür Modellregionen mit dem Übergang in einen skalierbaren Regelbetrieb zu etablieren. Die Förderung des Bundes hierfür sollte erheblich erhöht werden und neben den Fahrzeugkosten zukünftig auch weitere Elemente wie digitale und physische Infrastruktur, Leitstellen und Technische Aufsicht, System-Integration, Hochlauf- und Übergangskosten berücksichtigen. Die VMK befürwortet die Erprobung von Robotaxen mit bundeseinheitlichen Vorgaben durch das von der Länderarbeitsgruppe vorgelegte Eckpunktepapier. 
  • Stärkung von ehrenamtlichen Fahrdiensten und Einsatzkräften: Die VMK betont die Relevanz ehrenamtlich organisierter Fahrdienste, insbesondere im ländlichen Raum und bittet das Bundesministerium für Verkehr, die im Personenbeförderungsrecht für ehrenamtliche Fahrdienste geltenden Vorschriften zu prüfen und bestehende bürokratische Hürden abzubauen. 
  • Finanzierung der Bundesfernstraßen und des Schienennetzes dauerhaft sicherstellen: Die VMK unterstützt das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen und des Schienennetzes dauerhaft und überjährig zu sichern und den Finanzierungsstau aufzulösen. Die zusätzlichen Finanzmittel des Sondervermögens bieten die große Chance die Bedarfe zu decken, wenn sie flexibel eingesetzt werden.

Zudem hat die VMK unter anderem zu Fuß- und Radverkehr, Elektromobilität, Chancen und Herausforderungen von Drohnen im Luftverkehr, Umsetzung der Korridorsanierungen, Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr, Deutschlandtakt und Zielnetz 2035 diskutiert und Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse können im Lauf der nächsten Tage auf der Homepage der VMK eingesehen werden.

Kommentare

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) forderte zum Ende der Konferenz vom Bund mehr Geld für den SPNV: „Die Regionalisierungsmittel für den SPNV reichen bei Weitem nicht aus. Der Bund muss jetzt zeitnah nachlegen: Allein um den Status quo im Angebot zu erhalten, sind bis 2031 zusätzlich 14 Mrd. Euro nötig. Sonst drohen höhere Ticketpreise und Abbestellung von Verkehren – also ein schlechteres Angebot für die Fahrgäste! Das kann eine Abwärtsspirale auslösen: Wenn weniger Züge auf dem Schienennetz fahren, verteilen sich die Infrastrukturkosten auf weniger Zugfahrten, die Trassenpreise pro Zugkilometer erhöhen sich weiter, der SPNV verteuert sich und löst weitere Angebotskürzungen aus.“ Die Entscheidungen des EuGH und des Verwaltungsgerichts Köln zu den Trassenpreisen würden die Situation zusätzlich verschärfen. Bernreiter: „Im SPNV bedeutet das in den kommenden Jahren bundesweite Zusatzkosten in Milliardenhöhe! Der Bund muss auch diese Kosten vollständig kompensieren – Länder und Aufgabenträger brauchen dringend Planungssicherheit!“ Die VMK forderte den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern zeitnah eine strukturelle Reform des Trassenpreis-Systems anzugehen. 

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) erklärte: „Die Bahn wieder zuverlässiger, pünktlicher und besser zu machen, ist unser Ziel und wahrscheinlich auch die größte Herausforderung. Dafür investieren wir so viel wie nie zuvor in unser Schienennetz und stärken die Steuerung der DB InfraGO mit klaren Zielen und verbindlichen Vorgaben, damit sich die Netzqualität spürbar verbessert. Gleichzeitig dämpfen wir die Trassenpreise durch gezielte Maßnahmen und setzen die Trassenpreis-Förderung auch im kommenden Jahr fort. Mit über 15 Mrd. Euro unterstützen wir den SPNV in Verantwortung der Länder mit den Regionalisierungsmitteln, den Mitteln aus dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (GVFG) und den Zuschüssen zum Deutschland-Ticket. Das ist nahezu eine Verdopplung in den letzten 10 Jahren. Die Mittel steigen weiter jährlich an. Unser gemeinsames Ziel ist, die verfügbaren Mittel effizient einzusetzen und die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Schienenverkehrs zu verbessern, um ein attraktives Angebot mit Bus und Bahn aufrecht zu erhalten.“

Die saarländische Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD) führte aus: „Die Länder hatten mit dem Bund seit 2016 einen Konsens und gesetzlich geregelt, dass die Trassenpreise, die die Länder für die Nutzung der Schienen-Infrastruktur zahlen, nicht stärker steigen dürfen als die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für die Finanzierung des SPNV zur Verfügung stellt. Im Vertrauen darauf haben die Länder langlaufende Verkehrsverträge abgeschlossen. Wenn der Bund nun nach dem EuGH-Urteil zur Abschaffung der Trassenpreis-Bremse diesen Konsens aufkündigt, ist das nichts anderes als die Verlagerung von Kosten für die bundeseigene Schienen-Infrastruktur auf die Länder. Dadurch bleibt immer weniger Geld übrig, um Verkehre zu finanzieren. Entweder sorgt der Bund über eine Reform dafür, dass die Trassenpreise sinken, oder er gleicht die Mehrkosten für die Nutzung der Schieneninfrastruktur über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel aus. Wir brauchen eine Finanzierung, auf die sich Länder, Verkehrsunternehmen und Fahrgäste verlassen können. Nur so können wir den SPNV in seiner Qualität erhalten.“

Text: VMK/red, Bild: StMB/Winszczyk

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